>energieausweis

2006 wurde in Österreich der Energieausweis für alle neuen Gebäude verpflichtend eingeführt. Mit diesem Energieausweis werden zukünftig alle neu errichteten Gebäude über vergleichbare Angaben über den energetischen Normverbrauch verfügen.

Der Energieausweis stellt auch ein zentrales Element der EU-Gebäuderichtlinie dar, die ab 2006 von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden muss. Der Energieausweis gemäß EU-Richtlinie wird maximal 10 Jahre gültig sein und wird auch Vorschläge für kosteneffiziente Verbesserungsmaßnahmen enthalten.

Ab 2009 ist auch bei Verkauf und Vermietung von Wohnungen bzw. Wohngebäuden, aber auch von Büros oder betrieblichen Objekten ein Energieausweis für das jeweilige Gebäude vorzulegen. Käufer und Mieter einer Immobilie erhalten mit den Energieausweis einfache und vergleichbare Informationen über den energetischen Standard des betreffenden Objekts und können so die Höhe der zu erwartenden Energiekosten in ihre Kauf- oder Mietentscheidung einfließen lassen.

Obwohl die Vorlagepflicht bereits seit dem 1.1.2009 besteht wurden die gesetzlichen Bestimmungen nochmals verschärft. Ab dem 1. Dezember 2012 kommt die Anzeigepflicht in Druckwerken und elektronischen Medien dazu! Dazu ist ein nach den bisherigen Regelungen erstellter Energieausweis zu verwenden, der nicht älter als zehn Jahre ist. In Immobilien-Veröffentlichungen, egal ob gedruckt oder im Internet, müssen ab 1. Dezember 2012 der spezifische Heizwärmebedarf (HWB) und der Gesamtenergie-Effizienz-Faktor (fGEE) des Gebäudes/Nutzungsobjekts enthalten sein.

Dem Interessenten muss ein gültiger Energieausweis bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Gebäuden, Wohnung, Büro, etc. rechtzeitig vor einer Vertragserklärung diesem vorgelegt und binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss übergeben werden.

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